
In einer ersten Kontaktaufnahme per Telefon können wichtige Fragen geklärt werden. Bei Interesse Ihrerseits können Sie bis zu 3 psychotherapeutische Sprechstunden und darauf folgend 2-4 probatorische Sitzungen unverbindlich in Anspruch nehmen, um alle für Sie wichtige Fragen stellen. Diese Gespräche dienen dazu, die „Passung“ zu prüfen: ob ich die für Sie passende Psychotherapeutin bin und ob ich Sie bei ihrem Anliegen unterstützen kann. Parallel werden diagnostische Fragen geklärt sowie mögliche Behandlungsziele erarbeitet und besprochen, wie diese erreicht werden können. Wenn Sie und ich eine Vorstellung davon haben, dass und wie wir diese Ziele gemeinsam erreichen können, wird ein Antrag auf Psychotherapie gestellt. Eine kognitive Verhaltenstherapie dauert als „Kurzzeittherapie“ 12-24 Sitzungen, als „Langzeittherapie“ 60 Sitzungen. In Situationen, in denen rasch eine psychotherapeutische Unterstützung gefordert ist, wird eine so genannte „Akutbehandlung“ durchgeführt, für die kein Antrag nötig ist. Die Termine finden in der Regel wöchentlich statt und dauern 50 Minuten. Zum Ende der Psychotherapie werden häufig die Abstände zwischen Sitzungen vergrößert, so dass Sie die Bewältigung von Schwierigkeiten und das Finden von Lösungen zunehmend im Selbstmanagement durchführen können. So können Sie herausfinden, ob die Therapie an dieser Stelle beendet werden kann oder ob noch weitere Sitzungen hilfreich sind.
Wer übernimmt die Kosten für die Behandlung?
Gesetzlich Versicherte
Die Kosten für Ihre Psychotherapie werden von der Gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Der für die Genehmigung notwendige Antrag wird in der Zeit der probatorischen Sitzungen gestellt. Für den Antrag ist auch eine ärztliche Abklärung und Bescheinigung mittels Konsiliarbericht notwendig. Sie benötigen keine Überweisung. Ihre Versichertenkarte ist völlig ausreichend.
Privatversicherte
Private Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten einer Psychotherapie; dabei gibt es unterschiedliche Modelle. Es ist günstig, wenn Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse erkundigen, wie die Modalitäten sind. Selbstzahler Auf Wunsch können Sie die Kosten der Psychotherapie natürlich auch selbst bezahlen. Das Honorar richtet sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).